Wir machen es Ihnen leicht
Anfragen per E-Mail oder Telefon beantworten wir gern. Den zu beurteilenden Sachverhalt bitten wir dann schriftlich zu schildern und die erforderlichen Unterlagen beizufügen. Damit haben wir alles, was wir für unsere Entscheidung brauchen. Dem Anfragenden ist es freigestellt, ob der sich allein oder gemeinsam mit der Gegenpartei an den Ausschuss wendet.
VOB-Ausschuss für den Regierungsbezirk Köln:
Vorsitzender: Dipl.-Ing. Wolfgang Wyssada, Pulheim Geschäftsführung: Ass. Jürgen Fritz, Handwerkskammer zu Köln, Heumarkt 12, 50667 Köln Telefon: 0221/2022-269 Fax: 0221/2022-320
RA Georg Stoffels, Handwerkskammer Aachen, Sandkaulbach 21, 52062 Aachen Telefon: 0241/471-145 Fax: 0241/471-103
Wenn ein Auftraggeber entgegen der Vereinbarung den Sicherheitseinbehalt nicht auf das Sperrkonto einzahlt, kann er wegen Untreue strafbar sein.
Das gilt besonders, wenn die VOB/B vereinbart wurde und der Auftraggeber wegen Insolvenz den Einbehalt nicht mehr zurück zahlen kann.
Dies hat das OLG München am 23.02.2006 entschieden.
Weitere VOB-Tipps erhalten Sie in unserer Rubrik "Service".