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Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV) vom 17. Juli 2002

Ziel der Verordnung ist es, die Benachteiligung von behinderten Menschen zu beseitigen und zu verhindern sowie die gleichberechtigte Teilhabe von behinderten Menschen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Dabei wird besonderen Bedürfnissen Rechnung getragen.

Um diesen Ansprüchen gerecht zu werden, hat die Handwerkskammer zu Köln ihre Internetseite neu gestaltet und ein Content Management System implementiert, damit Sie nicht nur noch mehr und aktuellere Informationen erhalten, sondern auch vom neuesten Stand der Barrierefreiheit als eines der wichtigsten Kriterien für Nutzerfreundlichkeit profitieren können.

Informative externe Links zur Barrierefreiheit im Internet

Navigation per Tastatur

Durch die Neugestaltung der Internetseiten der Handwerkskammer zu Köln sind demnach nicht nur die Themen vielfältiger und umfangreicher geworden. Auch die technische Entwicklung des Mediums Internet ist berücksichtigt worden. Eine noch größere Bandbreite der technischen und inhaltlichen Möglichkeiten kann dabei nur schrittweise erreicht werden. Da das Internet kein statisches Medium ist, ist die Homepage ist also noch keineswegs vollendet. Für Anregungen, Rückmeldungen und Ideen sind wir jederzeit offen.

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Unser aktueller VOB-Tipp

Sperrkonto beachten
Strafbarkeit droht

Wenn ein Auftraggeber entgegen der Vereinbarung den Sicherheitseinbehalt nicht auf das Sperrkonto einzahlt, kann er wegen Untreue strafbar sein.

Das gilt besonders, wenn die VOB/B vereinbart wurde und der Auftraggeber wegen Insolvenz den Einbehalt nicht mehr zurück zahlen kann.

Dies hat das OLG München am 23.02.2006 entschieden.

Weitere VOB-Tipps erhalten Sie in unserer Rubrik "Service".

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