» Home » Bezirk » Titel VOB Ausschuss im Regierungsbezirk Köln


Die Zuständigkeit des VOB-Ausschusses bezieht sich auf den Regierungsbezirk Köln(Karte 1). Dieser setzt sich zusammen aus dem Bezirk der Handwerkskammer Aachen (Karte 2) und dem Bezirk der Handwerkskammer zu Köln (Karte 3)

   

Karte 1- Zuständigkeitsbereich des VOB-Auschusses

 


 

Karte 2- Bezirk der Handwerkskammer Aachen

  

      

Karte 3 - Bezirk der Handwerkskammer Köln


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Unser aktueller VOB-Tipp

Sperrkonto beachten
Strafbarkeit droht

Wenn ein Auftraggeber entgegen der Vereinbarung den Sicherheitseinbehalt nicht auf das Sperrkonto einzahlt, kann er wegen Untreue strafbar sein.

Das gilt besonders, wenn die VOB/B vereinbart wurde und der Auftraggeber wegen Insolvenz den Einbehalt nicht mehr zurück zahlen kann.

Dies hat das OLG München am 23.02.2006 entschieden.

Weitere VOB-Tipps erhalten Sie in unserer Rubrik "Service".

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