» Home » Wir über uns » Wir haben 50 Jahre ... VOB Ausschuss im Regierungsbezirk Köln

Wir haben 50 Jahre Erfahrung

Die VOB, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, ist ein ausgewogenes Regelwerk, das die Rechte und Pflichten von Bauunternehmer und Auftraggeber im Einzelnen regelt. Die erste Fassung der VOB erschien 1926. Sie wurde fortlaufend an die aktuellen Bedürfnisse angepasst und hat bis heute immer größere Bedeutung erlangt. Dies beruht nicht zuletzt darauf, dass die öffentliche Hand zu ihrer Anwendung und Einhaltung verpflichtet worden ist.

Der Ausschuss hat das VOB-Geschehen maßgeblich mitgeprägt. Hier ist nicht zuletzt die von dem Gremium 1970 ausgearbeitete Mustervergabeordnung zu nennen, die über den Regierungsbezirk hinaus Anerkennung gefunden hat.

1955 hat die Handwerkskammer Aachen den Ausschuss gegründet, nachdem der Ruf laut geworden war nach einer neutralen Instanz, die bei VOB-Streitigkeiten außergerichtlich mit Fachkompetenz entscheiden kann. Im Laufe seines 50-jährigen Bestehens hat der Ausschuss sich quasi als Fels in der Brandung erwiesen, der den Unternehmern und Auftraggebern als eine Stütze bei der Lösung ihrer Abrechnungsprobleme dient.


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Unser aktueller VOB-Tipp

Sperrkonto beachten
Strafbarkeit droht

Wenn ein Auftraggeber entgegen der Vereinbarung den Sicherheitseinbehalt nicht auf das Sperrkonto einzahlt, kann er wegen Untreue strafbar sein.

Das gilt besonders, wenn die VOB/B vereinbart wurde und der Auftraggeber wegen Insolvenz den Einbehalt nicht mehr zurück zahlen kann.

Dies hat das OLG München am 23.02.2006 entschieden.

Weitere VOB-Tipps erhalten Sie in unserer Rubrik "Service".

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