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Wir haben 50 Jahre Erfahrung Die VOB, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, ist ein ausgewogenes Regelwerk, das die Rechte und Pflichten von Bauunternehmer und Auftraggeber im Einzelnen regelt. Die erste Fassung der VOB erschien 1926. Sie wurde fortlaufend an die aktuellen Bedürfnisse angepasst und hat bis heute immer größere Bedeutung erlangt. Dies beruht nicht zuletzt darauf, dass die öffentliche Hand zu ihrer Anwendung und Einhaltung verpflichtet worden ist. Der Ausschuss hat das VOB-Geschehen maßgeblich mitgeprägt. Hier ist nicht zuletzt die von dem Gremium 1970 ausgearbeitete Mustervergabeordnung zu nennen, die über den Regierungsbezirk hinaus Anerkennung gefunden hat. 1955 hat die Handwerkskammer Aachen den Ausschuss gegründet, nachdem der Ruf laut geworden war nach einer neutralen Instanz, die bei VOB-Streitigkeiten außergerichtlich mit Fachkompetenz entscheiden kann. Im Laufe seines 50-jährigen Bestehens hat der Ausschuss sich quasi als Fels in der Brandung erwiesen, der den Unternehmern und Auftraggebern als eine Stütze bei der Lösung ihrer Abrechnungsprobleme dient.
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