» Home » Schlichtung » aWas wir Ihnen bieten VOB Ausschuss im Regierungsbezirk Köln

Was wir Ihnen bieten

Der Ausschuss klärt Streitfragen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern am Bau. Das können z. B. Auslegungen und Leistungsverzeichnisse oder Abrechnungsfragen sein. Der Ausschuss gibt kurzfristig durch seine Geschäftsstelle eine schriftliche Stellungnahme ab. Die Entscheidung ist unverbindlich, führt aber in der Regel dazu, dass sich die streitenden Parteien auf dieser Basis einigen.

Der Ausschuss arbeitet streng vertraulich. Nur der Geschäftsführung des Ausschusses sind die streitenden Parteien bekannt. Die Fälle werden anonym behandelt. Die Entscheidung wird nur dem Anfragenden mitgeteilt. Das heißt, dass noch nicht einmal die Gegenpartei etwas von der Anfrage beim Ausschuss erfährt.

Das Verfahren ist kostenlos

Der Ausschuss schlichtet unabhängig davon, ob es sich um einen öffentlichen oder einen privaten Auftraggeber handelt. Wichtig ist nur, dass die Angelegenheit noch nicht vor Gericht anhängig ist. Der Ausschuss will durch seine fachkundige Beurteilung einen Rechtsstreit entbehrlich machen und den Parteien einen Weg zur gütlichen Einigung aufzeigen.


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Unser aktueller VOB-Tipp

Sperrkonto beachten
Strafbarkeit droht

Wenn ein Auftraggeber entgegen der Vereinbarung den Sicherheitseinbehalt nicht auf das Sperrkonto einzahlt, kann er wegen Untreue strafbar sein.

Das gilt besonders, wenn die VOB/B vereinbart wurde und der Auftraggeber wegen Insolvenz den Einbehalt nicht mehr zurück zahlen kann.

Dies hat das OLG München am 23.02.2006 entschieden.

Weitere VOB-Tipps erhalten Sie in unserer Rubrik "Service".

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