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50 Jahre VOB-Ausschuss

1955 hat die Handwerkskammer Aachen den Ausschuss gegründet, nachdem der Ruf laut geworden war nach einer neutralen Instanz, die bei VOB-Streitigkeiten außergerichtlich mit Fachkompetenz entscheiden kann. Im Laufe seines 50-jährigen Bestehens hat der Ausschuss sich quasi als Fels in der Brandung erwiesen, der den Unternehmern und Auftraggebern als eine Stütze bei der Lösung ihrer Abrechnungsprobleme dient.

 

50-jähriges Jubiläum
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Info-Flyer

Seit 50 Jahren kompetente Klärung von Streitfragen am Bau

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Unser aktueller VOB-Tipp

Sperrkonto beachten
Strafbarkeit droht

Wenn ein Auftraggeber entgegen der Vereinbarung den Sicherheitseinbehalt nicht auf das Sperrkonto einzahlt, kann er wegen Untreue strafbar sein.

Das gilt besonders, wenn die VOB/B vereinbart wurde und der Auftraggeber wegen Insolvenz den Einbehalt nicht mehr zurück zahlen kann.

Dies hat das OLG München am 23.02.2006 entschieden.

Weitere VOB-Tipps erhalten Sie in unserer Rubrik "Service".

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