Der VOB-Ausschuss für den Regierungsbezirk Köln Der VOB-Ausschuss setzt sich aus Vertretern öffentlicher Auftraggeber, aus Vertretern der regionalen Bauwirtschaft und Vertretern von Hochschuleinrichtungen zusammen. Der Ausschuss klärt Auslegungsfragen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bei Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (Bauunternehmen). Die Beschlüsse des Ausschusses sind rechtlich nicht bindend, sondern stellen nur Handlungsempfehlungen dar. Diese führen in der Praxis aber häufig zur Streitschlichtung. Meinungsverschiedenheiten, die der Geschäftsstelle vorgetragen werden, nimmt sich der VOB-Ausschuss gerne an. Das Verfahren ist kostenfrei.
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